Gesetzliche Krankenkassen
übernehmen die Kosten für
- Psychotherapeutische Sprechstunden
Beratungsangebot mit diagnostischer Einschätzung und Behandlungsempfehlung für Psychotherapie,
max. 3 Stunden
- Abklärende Vorgespräche zu Beginn einer Psychotherapie
bis zu 4 Stunden
- Analytische Psychotherapie
160 bis max. 300 Stunden
2 – 4 Stunden pro Woche
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
60 bis max. 100 Stunden
1 Stunde pro Woche
- Kurzzeittherapie
12 bis 24 Stunden
1-2 Stunden pro Woche
- Akuttherapie
bis zu 12 Stunden
Private Krankenkassen
übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, jedoch ist deren Leistungsumfang abhängig vom jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse abgeschlossen hat. Bevor Sie als Privatversicherter eine psychotherapeutische Behandlung beginnen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung treten und die Konditionen für Psychotherapie klären.
Die genannten Psychotherapieverfahren sind auch beihilfefähig.
Selbstzahler
schließen mit mir einen individuellen Behandlungsvertrag ab.
